Unsere Zielgruppe

Das Haus Bethanien ist eine Einrichtung für Menschen, die momentan oder dauerhaft nicht selbstständig wohnen können. Die Ursachen dafür sind ganz unterschiedlich: psychische und körperliche Erkrankungen, besondere soziale Schwierigkeiten, Suchtprobleme, Wohnungslosigkeit oder drohender Wohnungsverlust.

Stationär

Die stationäre Einrichtung hat den Charakter eines Wohnheimes, sie ist keine Pflegeeinrichtung. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein gewisses Maß an Selbständigkeit in den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung und Alltagskompetenz.
Bei einem Pflegebedarf ab Pflegegrad 3 ist eine Aufnahme nicht möglich. Bei Pflegebedarf im Bereich der Pflegegrade 1 und 2 ist eine grundpflegerische Versorgung nur möglich, wenn kein Bedarf an täglich notwendiger Hilfestellung im Bereich Selbstversorgung, Mobilität und Orientierung besteht. Die Einrichtung ist nicht behindertengerecht, deshalb können keine Rollstuhlfahrer aufgenommen werden. Medizinische Behandlungspflege kann durch die Einrichtung nur im Rahmen von einfachsten Maßnahmen erbracht werden.
Es bestehen folgende Ausschlusskriterien:

  • Pflegebedarf ab Pflegegrad 3
  • erheblicher Bedarf an speziellen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, für die medizinische Fachkenntnisse notwendig sind und welche nicht durch einen externen Dienstleister erbracht werden können
  • täglicher Bedarf an notwendiger Hilfestellung im Bereich der Selbstversorgung, Orientierung und Mobilität
  • eine körperliche Beeinträchtigung für die ein barrierefreies Wohnen benötigt wird
  • Verhaltensauffälligkeiten die zu einer erheblichen Selbst- und Fremdgefährdung führen und die sich mittels der vorhandenen Möglichkeiten und Ressourcen nicht abwenden lassen
  • eine schwerwiegende und nicht mehr steuerbare Suchterkrankung 
  • schwere Verhaltensauffälligkeiten und starke räumliche/zeitliche Desorientierung durch eine therapeutisch nicht behandelbare Demenz
  • Betreuungsbedarfe, welche die vereinbarten personellen und räumlichen Ressourcen übersteigen
  • Unterbringungsbeschluss oder Notwendigkeit einer unterbringungsähnlichen Maßnahme

Zielgruppe

Das Haus Bethanien ist eine Einrichtung für Frauen und Männer in Wohnungsnot und sozialen Schwierigkeiten, die momentan oder dauerhaft nicht selbstständig wohnen können.

Die Ursachen dafür sind ganz unterschiedlich und die Problemlagen treten in unterschiedlichen Kombinationen auf:

  • Wohnungslosigkeit oder drohender Wohnungsverlust
  • Verwahrlosungstendenzen und erheblich eingeschränkte soziale Kompetenz
  • psychische Erkrankungen
  • körperliche Erkrankungen und daraus folgende Einschränkungen
  • fehlende Krankheitseinsicht bzw. Realitätsverlust
  • besondere nachteilige Lebensverhältnisse wie fehlende oder nicht ausreichende Wohnung, ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, Haftentlassung, gewaltgeprägte Lebensumstände,
  • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder vergleichbare nachteilige Umstände (z.B. durch Verwahrlosung nicht bewohnbare Wohnung, akute Mangelernährung, bedrohte Wohnfähigkeit, Suchtmittelabhängige vor oder nach Entzug durch soziale Isolation und Lebensgestaltungsprobleme, unzureichende gesundheitliche Versorgung, eingeschränkte elementare Lebensbedürfnisse, Analphabetismus)
  • besondere soziale Schwierigkeiten, die vorhanden sind, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten des Hilfesuchenden oder eines Dritten wesentlich eingeschränkt ist
  • Suchtprobleme
  • Minderbegabung
  • herausforderndes Verhalten

Es bleibt oft unklar, welches Problem am Anfang stand. Betroffene sind meist nicht in der Lage, Art und Ursache ihrer Schwierigkeiten genau zu erkennen und Hilfe zu suchen.

Aufgenommen werden Männer und Frauen im Alter ab 18 Jahren. Im Vordergrund steht zuerst die Beseitigung der Wohnungslosigkeit und Sicherung der Grundversorgung. Außerdem sollen die Ressourcen und die Hilfebedarfe der Betroffenen ermittelt werden. Bei verwertbarem Vorwissen (z.B. Nachweis einer psychischen Behinderung) kann parallel sofort fachspezifische Hilfe nach § 99 SGB IX oder § 73 SGB XII in der Einrichtung stattfinden. In der Vorklärung bei Aufnahme gab es in der Regel schon Gründe, die eine vorrangige Aufnahme in eine Einrichtung der klassischen Eingliederungshilfe ausschlossen.

Zugangsvoraussetzung für den stationären Bereich bzw. die besondere Wohnform ist neben den oben genannten Schwierigkeiten eine bestehende oder drohende Wohnungslosigkeit. Insbesondere bei den Klienten mit psychischen Erkrankungen wurden in der Regel zuvor die „klassischen“ Einrichtungen der Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen aufgrund der Schwere der Erkrankung oder des Suchtverhaltens ausgeschlossen. Die Einrichtung hat folgende konzeptionelle Besonderheiten als Alleinstellungsmerkmal im regionalen Hilfesystem:

  • kein generelles Verbot von Alkoholkonsum, sowie Aufnahme von Klienten, denen es (noch) nicht gelingt suchtmittelfrei (auch von anderen Suchtmitteln als Alkohol) zu leben
  • Niedrigschwelligkeit im Zugang und in den Angeboten
  • „Auffangbecken“ für individuell schwierige Klienten und Klienten mit fachgebietsüberschreitenden und komplexen Problemlagen
  • hohes Maß an möglicher Individualität bei hoher Kontroll- und Beobachtungsdichte (auch Rund-um-die-Uhr-Besetzung)